Du möchtest etwas Großes fahren? Komme zu uns und mache deinen Führerschein.
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung" Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Vorbesitz: Klasse B Eingeschlossene Klassen: C1 Geltungsdauer: 5 Jahre
Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 5 Autobahnfahrt: 2 Dunkelfahrt: 3 Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Erweiterung: 6 Zusatzstoff: 10
Biometrisches Passfoto augenärztliches Gutachten ärztliche Bescheinigung Erste-Hilfe-Kurs Personalausweis Kopie des vorhandenen Führerscheins
KFZ – AUSGENOMMEN KFZ DER KLASSEN AM, A1, A2, A zG über 3.500 kg max. 8 Personen außer dem Fahrer zG des Anhängers bis 750 kg
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“ Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Vorbesitz: C Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D Geltungsdauer: 5 Jahre
Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 5 Autobahnfahrt: 2 Dunkelfahrt: 3 Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Erweiterung: 6 Zusatzstoff: 4
KFZ DER KLASSE C MIT ANHÄNGER ODER SATTELANHÄNGER zG des Anhängers über 750 kg
Mindestalter: 18 Jahre Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Vorbesitz: B Geltungsdauer: 5 Jahre
Überlandfahrt: 3 Autobahnfahrt: 1 Dunkelfahrt: 1 Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Erweiterung: 6 Zusatzstoff: 6
Biometrisches Passfoto augenärztliches Gutachten augenärztliches Gutachten Erste-Hilfe-Kurs Personalausweis Kopie des vorhandenen Führerscheins
KFZ – AUSGENOMMEN KFZ DER KLASSEN AM, A1, A2 UND A zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg zG des Anhängers bis 750 kg
Mindestalter: 18 Jahre Prüfung: praktische Prüfung Vorbesitz: C1 Geltungsdauer: 5 Jahre
Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 3 Autobahnfahrt: 1 Dunkelfahrt: 1
KFZ DER KLASSE C1 MIT ANHÄNGER ODER SATTELANHÄNGER: zG des Anhängers über 750 kg zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg KFZ DER KLASSE B MIT ANHÄNGER ODER SATTELANHÄNGER: zG des Anhängers über 3.500 kg zG der Fahrzeugkombination max. 12.000 kg