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Ausbildung

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen

während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Vorbesitz: Klasse B

Eingeschlossene Klassen: C1

Geltungsdauer: 5 Jahre

Stunden

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 2

Dunkelfahrt: 3

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 10

Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto

augenärztliches Gutachten

ärztliche Bescheinigung

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis

Kopie des vorhandenen Führerscheins

Merkmale

KFZ – AUSGENOMMEN KFZ DER KLASSEN AM, A1, A2, A
zG über 3.500 kg 

max. 8 Personen außer dem Fahrer 

zG des Anhängers bis 750 kg

Ausbildung

Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer „spezifischen Berufsausbildung“

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Vorbesitz: C

Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D

Geltungsdauer: 5 Jahre

Stunden

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 2

Dunkelfahrt: 3

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 4

Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto

augenärztliches Gutachten

ärztliche Bescheinigung

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis

Kopie des vorhandenen Führerscheins

Merkmale

KFZ DER KLASSE C MIT ANHÄNGER ODER SATTELANHÄNGER
zG des Anhängers über 750 kg