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Ausbildung

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildung: Theorie & Praxis

Prüfung: Theorie- & Praxis

Stunden

Übungsstunden: nach Bedarf

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

bei Ersterteilung: 12

bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 2

Voraussetzungen

ZUGMASCHINEN für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h 

mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden

Merkmale

SELBSTFAHRENDE ARBEITSMASCHINEN, SELBSTFAHRENDE FUTTERMISCHWAGEN, STAPLER UND ANDERE FLURFÖRDERZEUGE 

bbH max. 25 km/h 

auch mit Anhänger

Ausbildung

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Stunden

Übungsstunden: nach Bedarf

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten

bei Ersterteilung: 12

bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 6

Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Merkmale

ZUGMASCHINEN
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 60 km/h
für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger

SELBSTFAHRENDE ARBEITSMASCHINEN ODER SELBSTFAHRENDE FUTTERMISCHWAGEN
für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger