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Ausbildung

Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

Stunden

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 4

Dunkelfahrt: 3

Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Merkmale

KRAFTRÄDER MIT
Hubraum über 50 cm³ oder
bbH über 45 km/h

DREIRÄDRIGE KRAFTRÄDER MIT
Leistung über 15 kW

Ausbildung

Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Eingeschlossene Klassen: AM

Stunden

Übungsstunden: nach Bedarf

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 4

Dunkelfahrt: 3

Theorie/Doppel­stunden á 90 Minuten

bei Ersterteilung: 12

bei Erweiterung: 6

Zusatzstoff: 4

Voraussetzungen

Biometrisches Passfoto

Sehtest

Erste-Hilfe-Kurs

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung

Merkmale

KRAFTRÄDER MIT
Hubraum max. 125 cm³
Leistung max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

DREIRÄDRIGE KFZ MIT SYMMETRISCH ANGEORDNETEN RÄDERN
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
oder bbH über 45 km/h
Leistung max. 15 kW