Die Freiheit spüren. Komme zu uns und mache deinen Führerschein.
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 5 Autobahnfahrt: 4 Dunkelfahrt: 3
Biometrisches Passfoto Sehtest Erste-Hilfe-Kurs Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
KRAFTRÄDER MIT Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h DREIRÄDRIGE KRAFTRÄDER MIT Leistung über 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Eingeschlossene Klassen: AM
Übungsstunden: nach Bedarf Überlandfahrt: 5 Autobahnfahrt: 4 Dunkelfahrt: 3 Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten bei Ersterteilung: 12 bei Erweiterung: 6 Zusatzstoff: 4
KRAFTRÄDER MIT Hubraum max. 125 cm³ Leistung max. 11 kW Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg DREIRÄDRIGE KFZ MIT SYMMETRISCH ANGEORDNETEN RÄDERN Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h Leistung max. 15 kW
Mindestalter: 18 Jahre Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich. Eingeschlossene Klassen: AM, A1
KRAFTRÄDER MIT Leistung max. 35 kW Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Mindestens 4 Theoriestunden und mindestens 5 praktische Fahrstunden (jeweils à 90 Minuten). Prüfung: keine Vorbesitz: Klasse B Erweiterung des Führerscheins der Klasse B um die Schlüsselzahl 196
Mindestens 4 Theoriestunden und mindestens 5 praktische Fahrstunden (jeweils à 90 Minuten).
Mindestalter: 25 Jahre Besitz des Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren Welche konkreten Dokumente hierzu vorgelegt werden müssen, unterscheidet sich von Behörde zu Behörde. Mehr Informationen dazu erhältst du in deiner Fahrschule Schmalfeldt.
Berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern der Motorradklasse A1 (z. B. 125er-Maschine mit bis zu 15 PS) Berechtigung gilt nur innerhalb Deutschlands Es handelt sich nicht um einen Führerschein der Klasse A1 und somit ist auch keine Aufstiegsregelung (wie z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2) möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen.